Öffentlich-Rechtliche Genehmigungsverfahren für den Neubau von Leitungen
Hochspannungsleitungen haben große räumliche Wirkung. Entsprechend komplex gestaltet sich die Rechtslage in Genehmigungsverfahren.
Gemäß § 15 ROG sind raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen im Raumordnungsverfahren untereinander und mit den Erfordernissen der Raumordnung abzustimmen; hierzu zählt häufig auch der Bau von Hochspannungsleitungen.
Die Errichtung, der Betrieb und die Änderung von Hochspannungsfreileitungen mit einer Nennspannung von 110 kV und mehr bedürfen laut § 43 / § 43b EnWG außerdem einer Planfeststellung, sofern eine UVP-Pflicht für das geplante Vorhaben besteht. Wird keine UVP-Pflicht festgestellt, muss lediglich ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden.
Hinzu kommen von Fall zu Fall unterschiedliche Anforderungen an die Prüfung umwelt- und naturschutzfachlicher Prüfungen.
Wir ebnen Ihnen den Weg durch diesen Paragraphendschungel und „tunen“ Ihr Leitungsbauvorhaben vom Entwurf zum baufertigen, genehmigungsreifen Projekt!
Wir stellen fest, welches Genehmigungsverfahren für Ihr Vorhaben notwendig ist und begleiten es durch die einzelnen Verfahrensschritte bis zur Genehmigung.
Dafür
- übernehmen wir die Einzelfallprüfung,
- bringen wir das Vorhaben zur Antragstellung,
- nehmen wir für Sie alle Anhörungs- und Abstimmungstermine wahr und
- erstellen wir in enger Zusammenarbeit mit den Genehmigungsbehörden die gesamten Verfahrens- und Ausführungsunterlagen inklusive der notwendigen Fachpläne und Gutachten.
Übrigens: zu den Verfahrensunterlagen zählen unter anderem die UVS und der LBP – hier erfahren Sie mehr. Lesen Sie hier mehr über Immissionsgutachten. |