Baumaßnahmen verursachen Eingriffe in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und in das Landschaftsbild. Die Naturschutzgesetze des Bundes und der Länder fordern daher im Rahmen verschiedener Verfahren die Abarbeitung der Eingriffsregelung für solche Vorhaben.
Im gebräuchlichsten, dem Planfeststellungsverfahren erfüllt der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) diese Aufgabe. Hier werden voraussichtliche Eingriffe in Natur und Landschaft erhoben, bewertet und die naturschutzrechtlich geforderten Kompensationsmaßnahmen ermittelt.
Die Leistungen der GA Hochspannung Leitungsbau in der Landschaftspflege und Umweltplanung
Wir erarbeiten für Sie die notwendigen Planfeststellungsunterlagen. Nach der Einzelfallprüfung gemäß § 3c UVPG folgt darauf entweder die UVS oder der LBP. Dazu zählen die folgenden Leistungen:
Alternativenprüfung und Trassenfindung
GPS-gestützte Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes vor Ort: - Nutzungs- und Biotoptypenkartierung - Faunistische Aufnahmen und Fachbeiträge - Bodenkartierung - Messungen zu Klima und Luft
Aufbereitung und Übernahme bestehender Natur- und Umweltschutzfachlicher Daten
Berücksichtigung übergeordneter Planungsvorgaben: - Raumordnungsziele des Bundes, der Länder, Kreise und Kommunen - Schutz- und Vorranggebiete von EU, Bund und Ländern
Prüfung des Arten-, Biotop-, Boden-, Gewässer-, Klima- und Immissionsschutzes
Landschaftsbildbewertung und gesonderte Abarbeitung der Eingriffsregelung für das Landschaftsbild
Konfliktanalyse und -bewertung
Planung Landschaftspflegerischer Maßnahmen
Graphische Auswertung und Bilanzierung in GIS: Erstellung von - Bestands-, - Konflikt- und - Maßnahmenplänen
Wir stimmen die Planungen mit den zuständigen Umwelt- und Naturschutzbehörden für Sie ab und bringen Ihr Vorhaben zur Antragsstellung.