| Baumaßnahmen verursachen Eingriffe in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und in das Landschaftsbild. Die Naturschutzgesetze des Bundes und der Länder fordern daher im Rahmen verschiedener Verfahren die Abarbeitung der Eingriffsregelung für solche Vorhaben.
Im gebräuchlichsten, dem Planfeststellungsverfahren erfüllt der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) diese Aufgabe. Hier werden voraussichtliche Eingriffe in Natur und Landschaft erhoben, bewertet und die naturschutzrechtlich geforderten Kompensationsmaßnahmen ermittelt.
Die Leistungen der GA Hochspannung Leitungsbau in der Landschaftspflege und Umweltplanung
Wir erarbeiten für Sie die notwendigen Planfeststellungsunterlagen. Nach der Einzelfallprüfung gemäß § 3c UVPG folgt darauf entweder die UVS oder der LBP. Dazu zählen die folgenden Leistungen:
- Alternativenprüfung und Trassenfindung
- GPS-gestützte Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes vor Ort:
- Nutzungs- und Biotoptypenkartierung - Faunistische Aufnahmen und Fachbeiträge - Bodenkartierung - Messungen zu Klima und Luft - Aufbereitung und Übernahme bestehender Natur- und Umweltschutzfachlicher Daten
- Berücksichtigung übergeordneter Planungsvorgaben:
- Raumordnungsziele des Bundes, der Länder, Kreise und Kommunen - Schutz- und Vorranggebiete von EU, Bund und Ländern - Prüfung des Arten-, Biotop-, Boden-, Gewässer-, Klima- und Immissionsschutzes
- Landschaftsbildbewertung und gesonderte Abarbeitung der Eingriffsregelung für das Landschaftsbild
- Konfliktanalyse und -bewertung
- Planung Landschaftspflegerischer Maßnahmen
- Graphische Auswertung und Bilanzierung in GIS: Erstellung von
- Bestands-, - Konflikt- und - Maßnahmenplänen
Wir stimmen die Planungen mit den zuständigen Umwelt- und Naturschutzbehörden für Sie ab und bringen Ihr Vorhaben zur Antragsstellung.
Sie bekommen von uns alles aus einer Hand:
- Trassenfindung
- Zusammenstellung der Planfeststellungsunterlagen
- Abstimmung mit Behörden
- Antragstellung
- Umsetzung landschaftspflegerischer Maßnahmen
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